Kindergartenbeiträge für das letzte Kindergartenjahr
Die CDU Fraktion hat einige Anfragen an die Verwaltung gerichtet, mit Bezug auf die aktuelle Diskussion in der Presse über die Probleme bei den Regelungen, die sich durch das neue Gesetz zur Beitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr ergeben.
Die Fragen der CDU Fraktion und die zugehörigen Antworten sind im folgenden zusammengefasst:
F: Was passiert, wenn eine Familie mehrere Kinder im Kindergartenalter hat und das älteste Kind in das letzte Kindergartenjahr kommt? Zahlt die Familie dann trotzdem für die übrigen Kinder weiter oder sind diese dann auch beitragsfrei (was ja die Intention der Landesregierung war)?
A: Hierzu fehlt aktuell eine entsprechende Satzung – die bestehende Satzung muss angepasst werden. Intention der Landesregierung und auch der Verwaltung wäre es, die Geschwisterkinder dann ebenfalls beitragsfrei zu stellen.
F: Was ist mit Kindern, die nach dem letzten Kindergartenjahr doch noch ein weiteres Kindergartenjahr anhängen müssen? Werden für diese Kinder dann wieder Elternbeiträge fällig?
A: Das Gesetz schreibt vor, dass für diese Kinder (also im 4 KiGa-Jahr) Elternbeiträge zu zahlen sind. Grundsätzlich wird das letzte Jahr vor der Einschulung freigestellt. Sollte dass Kind dann wieder erwarten (z.B. wegen Rückstellung / Entwicklungsverzögerungen) noch ein weiteres Jahr den Kindergarten besuchen, werden von den Eltern ab diesem Zeitraum erneut Beiträge erhoben.
F: Welche Mittel werden vom Land für die Beitragsbefreiung des letzten Kindergartenjahres zur Verfügung gestellt?
A: Die Mittel werden pauschal zur Verfügung gestellt. Aktuell decken die Mittel relativ genau die Einnahmeverluste aus dem Wegfall der Elternbeiträge für das 3. Kindergartenjahr.
Die Geschwisterkindregelung soll gleichermaßen für Kinder in der Tagespflege, wie auch in Einrichtungen gelten.
Wenn ein Kind das letzte Kindergartenjahr erreicht und die Elternbeiträge entfallen, gilt dies auch für die Geschwisterkinder.
Wird ein Kind zurückgestellt und muss unplanmäßig ein weiteres Jahr im Kindergarten verbringen, werden hierfür seitens der Stadt keine Elternbeiträge erhoben, d.h. die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr wird fortgeführt.
Die Änderungen sind umgehend umzusetzen und gelten rückwirkend für das gerade begonnene Kindergartenjahr 2011 / 2012.