CDU Ennepetal

Schallschutzwand gegen Stimmen der CDU beschlossen

Nun kommt sie also - die Schallschutzwand am Kinderspielplatz am Dr.-Fritz-Textor-Ring. Gegen die Stimmen der CDU und das Votum von Fritz Lotz (SPD) beschloss der Ausschuss mit einer Mehrheit aus SPD, FDP, FWE und den Grünen, dem Antrag der Grundstückserwerberin auf "Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes" stattzugeben.

Der Grundstückserwerberin ist damit erlaubt eine bis zu 2.25 Meter hohe Schallschutzwand zum Kinderspielplatz hin zu errichten. Als Auflage wurde erteilt, die Mauer zur Spielplatzseite hin zu begrünen. Nicht Gegenstand der Sitzung waren die von den Anwohnern ebenfalls befürchteten Pläne der Käuferin dort eine Artztpraxis zu errichten, da eine Arztpraxis im allgemeinen Wohngebiet nicht genehmigungspflichtig ist.

Nun kommt sie also - die Schallschutzmauer direkt neben dem Kinderspielplatz und man fragt sich, wovon die Ausschussmitglieder sich bei der Abstimmung haben leiten lassen.
Bereits beim Beschluss wussten wohl einige Teilnehmer im Ausschuss, wohin das Ganze führen könnte und betonten ausdrücklich, dass sie keinesfalls kinderfeindlich wären, genausowenig wie die Grundstückskäuferin.

In der Tat sollte niemand den MItgliedern des Ausschusses etwas in der Art unterstellen - viele von Ihnen engagieren sich auch aktiv und seit langen Jahren für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt. Der getroffene Beschluss im Ergebnis war jedoch alles andere als kinderfreundlich. Hätten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in der gleichen parteipolitischen Zusammensetztung hierüber abzustimmen gehabt, wäre das Votum vielleicht ein Anderes gewesen.

An dem mangelnden Engagement der betroffenen Anwohner kann es nicht gelegen haben - zahlreich waren sie zum Ortstermin erschienen und hatten sich dort bereits hitzige Wortgefechte mit der Käuferin geliefert. 

So steht in der Beschlussvorlage des Ausschusses, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen kann, wenn "Grundzüge der Planung nicht berührt werden und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist."

Wie die Würdigung nachbarlicher Interessen aussieht, nachdem die Anwohner massiv gegen die Entscheidung Sturm gelaufen sind und auch Herr Heller als Verantwortlicher für den Spielplatz klar zum Ausdruck gebracht hat, dass ihm "keine Mauer" am liebsten sei, sei einmal dahingestellt.

Die Verwaltung hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei Nichterteilung der Befreiung, der Käuferin ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt worden ist und damit der Kaufpreis rückerstattet werden müsste. Das Schreckgespenst der plötzlich wegbrechenden 150.000 € haben vielleicht den einen oder anderen zu seinem Votum bewegt. Schlussendlich hätte das Grundstück in diesem Fall neu verkauft werden müssen - vielleicht zu einem reduzierten Preis auf Grund der Lage. Vielleicht hätte sich aber auch ein Käufer gefunden - schlussendlich ist das Grundstück auf der anderen Seite vom Spielplatz ebenfalls verkauft worden und kommt ganz ohne schallschluckendes Bauwerk aus. Im Gegenteil hat der Nachbar auf der anderen Seite sogar die Spielplatzpatenschaft übernommen und kümmert sich um Erhalt und Pflege der Anlage. Vielleicht hätte man tatsächlich noch jemanden gefunden, der neben einem Spielplatz wohnen möchte...

Von vielen war zu hören, die Mauer sei das kleinere Übel - hier könne man wenigstens Vorgaben über die Begrünung machen. Die Alternative wäre eine Garage oder ein 2 Meter hoher Zaun. Wahrscheinlich wäre es aber dann nicht zur Schallschutzwand gekommen, sondern zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Was das kleinere Übel ist, sollte man in diesem Fall vielleicht der Einschätzung der Anwohner überlassen - diese müssen nämlich mit dem kleineren Übel leben und schienen sich diesbezüglich ziemlich einig zu sein.

Was bleibt als Ergebnis festzuhalten:
  • Die Mauer wird kommen - ob dies ein optimaler Start in eine freundschaftliche Nachbarschaft war, dürfte allerdings fraglich sein.

     

  • Der Ausschuss ist ohne Not auf Wunsch einer Einzelperson und gegen den Wunsch der Anwohner vom Bebauungsplan abgewichen und hat damit einen Präzedenzfall für alle übrigen Baufelder und weiteren Spielplätze, die dort entstehen sollen, geschaffen. 

     

  • In der Außendarstellung dürfte dies dem Bild "kinderfreundliches Ennepetal" zumindest nicht Vorschub geleistet haben.
Und die Vorteile aus Sicht der Stadt?