CDU Ennepetal

CDU beantragt Betriebskosten bei Hochbauten in die Investitionsentscheidung einzubeziehen

Hochbaumaßnahmen haben langfristig anfallende Kosten zur Folge, die von den Kommunen über die Nutzungsdauer der Immobilie zu tragen sind. Zu den Folgekosten zählen neben Zinsen insbesondere Bauunterhaltungskosten und Bewirtschaftungskosten.

Letztere, die je nach Technisierungsgrad des Gebäudes unterschiedlich hoch sein können, teilen sich auf in Kosten für Dienstleistungen (Bewirtschaftung) und Kosten für die Ver- und Entsorgung. Die jährlichen Folgekosten betragen insgesamt etwa 10 % der Investitionskosten. Damit fallen alle 10 Jahre erneut Kosten in Höhe der ursprünglichen Investitionssumme an.

Ausgehend von einer technischen Nutzungsdauer eines Hochbauprojekts von ca. 50 Jahren, werden die ursprünglichen Investitionskosten somit über die Nutzungsdauer um ein Mehrfaches überschritten und belasten langfristig den Haushalt der Stadt Ennepetal und die nachfolgende Generation. In den Diskussionen um Neubauten und Modernisierungen wird auch im Rahmen der Haushaltsdebatten fast ausschließlich über die Investitionskosten diskutiert, während die Unterhaltskosten in den Hintergrund geraten.

Der Stadtverband der CDU Ennepetal stellt daher den Antrag, künftig die Folgekosten bei allen Hochbaumaßnahmen (Neu-, Umbau oder Modernisierung) ab einem Investitionsvolumen von 250.000 € in die Investitionsentscheidung mit einzubeziehen. Bereits in der Planungsphase ist darauf hinzuwirken, die künftig anfallenden laufenden Kosten zu minimieren. Hierzu sind die Folgekosten für einen Mindestzeitraum von 10 Jahren nach Verwirklichung der Hochbaumaßnahme zu errechnen und den zuständigen Gremien als Entscheidungshilfe mitzuteilen. Wir bitten hierbei dafür zu sorgen, dass dies nicht nur für Vorlagen in den städtischen Ausschüssen, sondern auch für Vorlagen im der AöR umgesetzt wird.